- Antragsvordruck G100
(Stand 15.12.2010) und Anlage G3143 (Stand 19.04.2011),
- ein ärztliches Attest,
- eine Arbeitsplatzgarantie,
- und die Angabe der Gesamtkosten für die Erstattung.
(a) Bei der Agentur für Arbeit, zuständig ist der technische Berater, kann man die Anträge (s.o.) erhalten. Diese füllt man
aus und legt bereits einen Kostenvoranschlag für das Produkt seiner Wahl bzw. des Orthopäden bei. Die Agentur für Arbeit prüft nun, ob für die Bewilligung sie selbst oder der DRV Bund zuständig
ist.
Sind bereits 15 Jahre Rentenbeitrage eingezahlt worden, ist der DRV Bund für die weitere Abwicklung zuständig. Die Agentur für Arbeit leitet dann automatisch den
kompletten Vorgang an den DRV Bund weiter und der Antragsteller erhält eine kurze Mitteilung.
Sollten die 15 Jahre Rentenbeitragszahlung als Voraussetzung noch nicht erfüllt sein, wird die Agentur für Arbeit die Kostenübernahme
zusichern.
(b) Der Mitarbeiter besorgt sich die entsprechenden Anträge im Internet oder bei seiner Krankenkasse und reicht diese dort
wieder ein oder schickt sie direkt zum DRV Bund, wo der gesamte Bewilligungsvorgang in Gang gesetzt wird.
Version (a) und (b) unterscheiden sich durch den unterschiedlichen Zeitaufwand. Sofern die Agentur für Arbeit zuständig ist, erfolgt die Abwicklung im Bereich von drei bis sechs Wochen. Im Falle des DRV Bund kann die Abwicklung sechs Monate und mehr in Anspruch nehmen.
Höhe des Zuschusses (zur Zeit) !
435,-€ orthopädischer Bürostuhl
1200,-€ Sitz-Stehtisch
Angaben ohne Gewähr.